Alle Beiträge von Guido Imfeld

Hinreichender Auslandsbezug
Gerichtsstandsvereinbarung und Privatautonomie
In einer Entscheidung vom 8. Februar 2024 äußerte sich der EuGH zur Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung. Der Fall wies die Besonderheit auf, dass der den Gegenstand des Rechtsstreits bildende Sachverhalt keinerlei Auslandsbezug aufwies, mit Ausnahme der Gerichtsstandsvereinbarung.

Anspruch auf Wertersatz nach unterbliebener Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht: Verbraucherschutz oder Schutz vor Verbrauchern?
In dem Fall ging es um einen mündlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Vertrag über die Erneuerung der Elektroinstallation eines Hauses, ohne dass der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet hatte. Der Unternehmer erbrachte im Vertrauen auf das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages seine Leistungen vollständig und legte nach Abnahme des Gewerkes Rechnung. Diese Rechnung bezahlte der Verbraucher nicht. Der Unternehmer rief daraufhin das Gericht zur Streitentscheidung an.

Gutgläubiger Erwerb nach deutschem und belgischem Recht
Die Veräußerung eines Pkw durch einen Nichtberechtigten
Die praktische Ausgangssituation in den meisten Fällen, mit denen ich befasst bin, ist die, dass eine Person, die einen Pkw erworben hat, mit den Zulassungspapieren bei einem deutschen Straßenverkehrsamt zum Zwecke der Zulassung des Fahrzeugs vorstellig wird. Das Straßenverkehrsamt konsultiert dazu das Schengener Informationssystem (SIS). Wenn das Fahrzeug dort als gestohlen gemeldet ist, verständigt das Straßenverkehrsamt die Polizei, die das Fahrzeug in den meisten Fällen beschlagnahmt. Danach beginnt die rechtliche Auseinandersetzung betreffend die Herausgabe des Fahrzeugs.

Internationales Zivilverfahrensrecht
Gerichtsstandsvereinbarungen beim grenzüberschreitenden Warenverkauf (B2B) – leicht(er) gemacht
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung.

Internationales Zivilverfahrensrecht
Wechsel des Gerichtsstandes durch Umzug des Vertragspartners ins Ausland nach Vertragsschluss
Nicht unwesentlich für die Risikoeinschätzung bei Abschluss eines Vertrages, vor allem mit Vorleistungspflicht, ist, welchem Recht der Vertrag unterliegt und wo im Falle eines Streites der Gerichtsstand belegen wäre.

Vertriebsrecht
Vertriebsrecht: Abgrenzung von aktivem und passivem Verkauf im Rahmen von Vertriebsverträgen
In Vertriebsverträgen finden sich häufig Klauseln, wonach es einem Vertragshändler, dem ein bestimmtes Vertragsgebiet zugewiesen wird, verboten ist, Kunden außerhalb des Vertragsgebietes zu beliefern. Dieses Verbot ist unter bestimmten Voraussetzungen für den aktiven Verkauf wirksam, für den passiven jedoch nicht. Die Abgrenzung ist allerdings im Einzelfall nicht immer einfach.

Wettbewerbsrecht
Entscheidungen zum Geschäftsgeheimnisgesetz
Bekanntermaßen setzt das Geschäftsgeheimnisgesetz angemessene Geheimnishaltungsmaßnahmen voraus. Das OLG Hamm hat die Frage der Angemessenheit mit Urteil vom 15.9.2020 präzisiert. Das OLG Frankfurt hat sich mit der Bezeichnung des Geschäftsgeheimnisses im Unterlassungsantrag und dem Erfordernis einer Unterlassungsverpflichtungserklärung beschäftigt.

Klage gegen Volkswagen nach belgischem Recht noch bis zum 18. September 2020 möglich
Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen VW in Belgien im Lichte der Entscheidungen des BGH vom 25. Februar 2020 und des EuGH vom 9. Juli 2020 Am 25. Februar 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung1 zur Zahlung von Schadensersatz an den Käufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten VW2. Damit […]

Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht:
Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss.
LEISTUNGSSTÖRUNGEN IN ZEITEN DER CORONA-PANDEMIE (2. TEIL)
Alternative: Störung der Geschäftsgrundlage Die bislang diskutierte Unmöglichkeit der Leistung führt wie dargelegt zum Wegfall der Leistungspflicht des Schuldners, wenn objektive Unmöglichkeit vorliegt. Er verliert seinen Gegenleistungsanspruch. Er schuldet keinen Schadensersatz, wenn er das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Bei der praktischen Unmöglichkeit oder der subjektiven Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 3 BGB muss der Schuldnerleistung jedoch die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen darlegen. Der Wegfall der Leistungspflicht wird allerdings in vielen Fällen, insbesondere in laufenden Geschäftsbeziehungen und Produktionsketten, die mit viel Mühe jahrelang aufgebaut wurden, den Interessen der Beteiligten nicht unbedingt gerecht.