Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers legt Anspruch auf Bezahlung fest - auch wenn eine solche Situation wie die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Die Betriebsrisikolehre des Bundesarbeitsgerichts legt aber fest, wer das (wirtschaftliche) Risiko trägt, wenn die Arbeit ohne Verschulden des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht erbracht werden kann.