Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten Klauseln mit Verfallsfristen oder Ausschlussfristen, nach denen die Parteien alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist in Textform geltend machen müssen. Reagiert eine Partei nicht, verfällt der Anspruch und ist auch nicht mehr vor Gericht durchsetzbar.