Alle Beiträge zum Stichwort: Betrieblich

Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.

Wettbewerbsrecht
Entscheidungen zum Geschäftsgeheimnisgesetz
Bekanntermaßen setzt das Geschäftsgeheimnisgesetz angemessene Geheimnishaltungsmaßnahmen voraus. Das OLG Hamm hat die Frage der Angemessenheit mit Urteil vom 15.9.2020 präzisiert. Das OLG Frankfurt hat sich mit der Bezeichnung des Geschäftsgeheimnisses im Unterlassungsantrag und dem Erfordernis einer Unterlassungsverpflichtungserklärung beschäftigt.