Alle Beiträge zum Stichwort: Erblasser

Erbrecht
Wie hoch ist der Pflichtanteil bei einer Enterbung — Was Sie wissen müssen
Die Enterbung eines nahen Angehörigen ist meist das Ergebnis tiefer familiärer Konflikte und emotional sehr belastend – sowohl für den Erblasser als auch für die enterbten Personen. Doch selbst wenn jemand durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, steht ihm in den meisten Fällen noch der Pflichtteil zu. Dieser gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass sorgt häufig für Verunsicherung: Wie hoch ist er? Kann man ihn umgehen? Wie wird er berechnet?

Erbrecht
Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Veranlassung, sich noch einmal die Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament zu vergegenwärtigen. Dieses hatte nun darüber zu befinden, ob es sich bei einer mitten im Testament platzierten Unterschrift um eine ordnungsgemäße Unterschrift im Sinne von § 2247 BGB handelt oder ob das Testament der Erblasserin mangels Unterschrift als formunwirksam anzusehen ist.

Erbrecht
Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Der Pflichtteil ist das gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger.

Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.

Erbrecht
Der Erbfall ist eingetreten – Wie geht es weiter?
Ist der Erbfall eingetreten, sind neben der eigentlich im Vordergrund stehenden Trauerbewältigung eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Häufig fühlt man sich als Hinterbliebener überfordert und weiß nicht recht, womit man anfangen soll. Mit diesem Beitrag soll eine erste Orientierung gegeben werden, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall zu ergreifen sind.

Erbrecht
Ergänzende Nachlassplanung zum Testament: Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendungen
Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.