Bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen für Geschäftsführer einer GmbH wird häufig der sozialversicherungsrechtliche Status des Geschäftsführers außer Acht gelassen. Das böse Erwachen erfolgt dann, wenn nach einer Betriebsprüfung der Bescheid der Sozialversicherungsträger über die Beitragsforderungen der vergangenen 4 Kalenderjahre ins Haus kommt.