Alle Beiträge zum Stichwort: Gesellschaft

Praxis Kaufvertrag ohne Klausel zur Übernahme der Behandlungsdokumentation oder Patientenkartei?
Immer wieder taucht bei der Ausarbeitung von Verträgen zur Übernahme einer ärztlichen Praxis oder eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft die Frage auf, ob eine Regelung zur Übergabe der Patientenkartei wirklich notwendig ist. Manche mögen argumentieren, dass solche Klauseln die Verträge unnötig kompliziert machen und daher lieber darauf verzichten würden. Doch dieser Ansatz birgt erhebliche Risiken.

Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist. Die vom Insolvenzverwalter vorgenommene Addition, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, stellt danach nur eine Vermutung zur Schadenshöhe dar, die widerlegt werden kann.

Erbschaftssteuergesetz
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.

Gesellschaftsrecht
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.

Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.

Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.

Kapitalgesellschaft
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.

Gesellschaftsrecht
Neue Chancen auf Kapital für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen
Der Bundestag hat am Freitag, den 17.11.2023, das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) beschlossen. Dieses Gesetz bezweckt u. a., die Aufnahme von Eigenkapital und den Zugang zum Kapitalmarkt für junge und wachstumsstarke Unternehmen deutlich zu erleichtern. Dazu erfolgen umfangreiche Ergänzungen und Änderungen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht. Die Rechtsform der Aktiengesellschaften (AG und Societas Europaea -SE- mit Sitz im Inland) sollen u. a. durch die (Wieder-)Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien gestärkt und die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen ausgeweitet werden.

MoPeG
GbR-Register & Co.: Was das MoPeG für das GbR-Recht ab 01.01.24 bedeutet
Nun wird u. a. das Recht der GbR durch das MoPeG („Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“) zum 01.01.2024 umfassend modernisiert. Aber was bedeutet das für die GbR – für Neugründungen und bestehende Gesellschaften bürgerlichen Rechts?

Stimmverbot in Gesellschafterversammlung
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten – auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an