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Corporate Sustainability Reporting Directive
Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU erweitert mit „CSRD“ Berichtspflicht für Unternehmen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betraf bisher nur einen überschaubaren Kreis an Unternehmen. Das wird sich nun in den kommenden Jahren ändern. Denn die EU hat mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) die Grundlage dafür gelegt, dass ab 2024 nach und nach weitaus mehr Unternehmen als nach der Non-Financial-Reporting-Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 von dieser Pflicht betroffen sein werden.

Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht:
Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss.