Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 25. September 2023 (Az. 1 BvR 1790/23) entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Off-Label-Therapie mit dem Medikament Miglustat zur Behandlung der infantilen Tay-Sachs-Erkrankung zu übernehmen. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers wurde abgewiesen, da die fachgerichtlichen Entscheidungen keine verfassungsrechtlichen Fehler aufwiesen und die Erfolgsaussichten der Therapie nicht ausreichend wissenschaftlich belegt waren.