Im Fokus zweier richtungsweisender Gerichtsentscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) und des Bundessozialgerichts (BSG) stand die Zulassung eines durch Investoren betriebenen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Diese Urteile unterstreichen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Gleichberechtigung von MVZs und Vertragsärzten in der vertragsärztlichen Versorgung.