In einer aktuellen Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg wurden die Anforderungen an die Angabe eines Vertragsarztsitzes im Zulassungsverfahren präzisiert. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit einem aktuellen Urteil klargestellt, dass bei der Nachbesetzung von Arztstellen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) strenge Anforderungen an die fachliche Übereinstimmung zwischen dem ausscheidenden Arzt und dem Nachfolger gelten.