Alle Beiträge zum Stichwort: Versammlung

Gesellschaftsrecht
Gesellschafterbeschluss Abberufung Geschäftsführer
Als Gesellschafter stehen Sie vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens erfüllt seine Aufgaben nicht mehr zufriedenstellend, und Sie erwägen seine Abberufung. Diese Situation ist nicht nur emotional belastend, sondern birgt auch rechtliche Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie bei der Abberufung eines Geschäftsführers per Gesellschafterbeschluss vorgehen sollten und welche Aspekte dabei zu beachten sind.

Gesellschaftsrecht
Rechte der Gesellschafter einer GmbH: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie eine besondere Stellung inne: Sie sind nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Mitunternehmer mit weitreichenden Rechten und Einflussmöglichkeiten. Doch viele Gesellschafter sind sich der Tragweite ihrer Rechte nicht bewusst oder scheuen davor zurück, diese konsequent wahrzunehmen. Das kann fatale Folgen haben - wer seine Rechte nicht nutzt, riskiert, dass andere über seinen Kopf hinweg entscheiden.

Kapitalgesellschaft
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.

Stimmverbot in Gesellschafterversammlung
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten – auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an

Gesellschaftsrecht
Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können. Diese gesetzliche Regelung wurde nun angepasst.

Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen für Geschäftsführer einer GmbH wird häufig der sozialversicherungsrechtliche Status des Geschäftsführers außer Acht gelassen. Das böse Erwachen erfolgt dann, wenn nach einer Betriebsprüfung der Bescheid der Sozialversicherungsträger über die Beitragsforderungen der vergangenen 4 Kalenderjahre ins Haus kommt.