In Vertriebsverträgen finden sich häufig Klauseln, wonach es einem Vertragshändler, dem ein bestimmtes Vertragsgebiet zugewiesen wird, verboten ist, Kunden außerhalb des Vertragsgebietes zu beliefern. Dieses Verbot ist unter bestimmten Voraussetzungen für den aktiven Verkauf wirksam, für den passiven jedoch nicht. Die Abgrenzung ist allerdings im Einzelfall nicht immer einfach.