Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – mit nicht unerheblichen Folgen für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Während bislang vor allem öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, trifft das neue Gesetz erstmals auch private Anbieter, sofern ihre Online-Angebote auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern ausgerichtet sind.