Eintragungspflichtig in das Transparenzregister sind alle juristischen Personen und alle eingetragenen Personengesellschaften. Erfolgen diese Meldungen über die wirtschaftlich Berechtigten nicht oder werden diese nicht aktualisiert, kann dies ein Bußgeld und eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes unter namentlicher Benennung des betreffenden Unternehmens nach sich ziehen.