Alle Beiträge zum Stichwort: Gesellschafter

Insolvenzrecht
Ausschüttung eines Gewinnvortrages und das Risiko der Insolvenzanfechtung
Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.

Insolvenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

Zusage von finanziellen Mitteln
Start-up-Geschäftsführer und die Insolvenzantragspflicht
Ist die Zusage oder die Erwartung, weitere finanzielle Mittel aus dem Gesellschafterkreis für das Unternehmen zu erhalten, so wahrscheinlich und verbindlich, dass dieser Betrag in eine Liquiditätsplanung eingestellt werden kann und damit Grundlage für eine positive Fortführungsprognose sein kann?

Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen für Geschäftsführer einer GmbH wird häufig der sozialversicherungsrechtliche Status des Geschäftsführers außer Acht gelassen. Das böse Erwachen erfolgt dann, wenn nach einer Betriebsprüfung der Bescheid der Sozialversicherungsträger über die Beitragsforderungen der vergangenen 4 Kalenderjahre ins Haus kommt.