Newsroom
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.
Versicherungsrecht
Entscheidungen des LG Aachen und OLG Köln zur Folge falscher Gesundheitsangaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir möchten Ihnen zwei wichtige gerichtliche Entscheidungen im Versicherungsrecht näherbringen. Diese Entscheidungen sind nicht nur für Fachleute von Bedeutung, sondern auch für Versicherungsnehmer, die ihre Rechte und Pflichten besser verstehen möchten.
Thomas Oedekoven
Steuerlast auf Veräußerungsgewinn
Negative Kapitalkonten bei Personengesellschaften – mit insolvenzrechtlichem Bezug
„Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe.“
Christoph Schmitz-Schunken
Erbrecht
Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Veranlassung, sich noch einmal die Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament zu vergegenwärtigen. Dieses hatte nun darüber zu befinden, ob es sich bei einer mitten im Testament platzierten Unterschrift um eine ordnungsgemäße Unterschrift im Sinne von § 2247 BGB handelt oder ob das Testament der Erblasserin mangels Unterschrift als formunwirksam anzusehen ist.
Dr. Jörg Wernery
Konkurrentenklage
Zulassung von durch Investoren betriebener Medizinischer Versorgungszentren: Wichtige Gerichtsentscheidungen und rechtliche Überlegungen
Im Fokus zweier richtungsweisender Gerichtsentscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) und des Bundessozialgerichts (BSG) stand die Zulassung eines durch Investoren betriebenen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Diese Urteile unterstreichen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Gleichberechtigung von MVZs und Vertragsärzten in der vertragsärztlichen Versorgung.
Thomas Oedekoven
Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.
Christoph Schmitz-Schunken