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Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.
Corporate Sustainability Reporting Directive
Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU erweitert mit „CSRD“ Berichtspflicht für Unternehmen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betraf bisher nur einen überschaubaren Kreis an Unternehmen. Das wird sich nun in den kommenden Jahren ändern. Denn die EU hat mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) die Grundlage dafür gelegt, dass ab 2024 nach und nach weitaus mehr Unternehmen als nach der Non-Financial-Reporting-Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 von dieser Pflicht betroffen sein werden.
Christoph Schmitz-Schunken
Compliance
Pflicht zur Errichtung eines effizienten Legal Compliance Management Systems
OLG Nürnberg sieht Pflicht zur Errichtung eines Legal Compliance Management Systems und äußert sich zur Geschäftsführerhaftung
Christoph Schmitz-Schunken
Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Außenhaftung – Geschäftsführerhaftung in Kapitalgesellschaften (Teil 2)
In den Fällen der Außenhaftung können Dritte den Geschäftsführer unmittelbar auf Schadenersatz verklagen. Wie ein solcher Anspruch begründet wird und was es als Geschäftsführer zu beachten gilt:
Christoph Schmitz-Schunken
Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Innenhaftung – Handbuch zur Geschäftsführerhaftung (Teil 1)
Die streitigen Haftungsverfahren gegenüber Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften nehmen zu. In diesem Verfahren werden die Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. Wie ein solcher Haftungsfall begründet wird und was es zu beachten gilt:
Christoph Schmitz-Schunken
BGH-Rechtsprechung
„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten
Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden? Hierzu gibt es ein Urteil des BGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Beweisführung für einen klagenden Insolvenzverwalter erleichtert hat.
Carsten Lange